Jahresabschlüsse

 

Steuerberaterin Carmen Bleser
  • Aufstellung des Jahresabschlusses nach Handelsrecht mit Anhang
  • Entwicklung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz ( E-Bilanz)
  • Veröffentlichung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger
  • Elektronische Übermittlung an das Finanzamt
  • Aufstellung von Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen, Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen
  • Erstellung von Gewinn-und Verlustrechnungen für Freiberufler und Gewerbetreibende sowie Kleinunternehmer
  • Elektronische Übermittlung der Anlage EÜR an das Finanzamt

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